Generalsanierung der Mittelschule in Germaringen, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Der Schulverband Germaringen bestehend aus zehn Mitgliedsgemeinden (Germaringen, Markt Kaltental, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Westendorf, Stöttwang, Markt Irsee, Pforzen, Rieden), in Vertretung durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Erster Bürgermeister Bucher, beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule in Germaringen, Sportpark 1.
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
— Generalsanierung des Schulkomplexes.
— Generalsanierung der Sporthalle.
— Außenanlagen mit Freisportflächen.
Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 04/2018 – 11/2020 erfolgen.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Germaringen
Es werden Leistungen der TA-HLS i. S. v. § 53 HOAI, AG 1, AG 2, AG 3 und AG 8, (LP 3-9), und zwar mit den Grundleistungen (LP 3- 9) gem. Anlage 15 zur HOAI 2013 ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Vertragsstufe 1: Stufe 1: Entwurfs- u. Genehmigungsplanung
Vertragsstufe 2: Stufe 2: Ausführungspl., Vorbereitung d. Vergabe, Mitwirkung bei d. Vergabe
Vertragsstufe 3: Stufe 3: Objektüberwachung / Objektbetreuung
Die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) sind bereits erbracht worden und werden anhand Plänen mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Objektplaner soll auch die besonderen Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ anbieten.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg HAV-KOM 3 orientieren.
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter http://www.kmp-projektsteuerung.de im geschützten Login-Bereich.
Eine Registrierung per E-Mail an VGV@kmp-projektsteuerung.de wird dringend empfohlen. Hierüber erhalten Sie die Zugangsdaten zum geschützten Login-Bereich. Danach können Sie die kompletten Unterlagen kostenfrei downloaden.
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich- haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2, VGV, in Verbindung mit, Art. 61 BayBO
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) …
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.